
Ausreisebestimmungen aus Kuba
Bei der Ausreise benötigen Sie für kunsthandwerkliche Gegenstände eine Ausfuhrgenehmigung. Personen über 18 dürfen nur 3 Liter Alkohol und entweder 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250g Tabak original verpackt und mit Kaufbeleg ausfahren. Gegenstände, die für kubanisches Kulturgut (z. Bsp. Muscheln) gehalten werden, werden am Flughafen einbehalten. Wegen Artenschutz dürfen keine Schildkrötenpanzer, Krokodilhäute und schwarze Korallen mitgenommen werden.
Sämtliches ein- und ausgehendes Reisegepäck wird im Flughafen vom kubanischen Zoll durchleuchtet. Ausführlichere Informationen zu den Zollbestimmungen sind, in Spanisch und in Englisch, auf den offiziellen Webseiten der cubanischen Botschaft zu finden.
Bei Verlassen des Landes wird am Flughafen eine Ausreisegebühr von 25US-$ fällig.



